ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 
 

Allgemeines

Die Vertragsbedingungen sind sämtlichen der mit Ursprung Events abgeschlossenen Verträge zugrunde zu legen. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkennt werden. Die vorliegenden AGB regeln die Inanspruchnahme von Ursprung Events angebotenen Dienstleistungen, durch die Auftraggeber sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten von Ursprung Events und den Auftraggebern. 

Die Auftraggeber erkennen mit der ersten Annahme von Leistungen durch Ursprung Events die Geltung vorliegender AGB an. Ursprung Events ist berechtigt, vorliegende AGB jederzeit zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB als vereinbart.

Vertragsabschluss

Die Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen; Angebote sind für vier Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, gültig. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages. Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen können zu einem angemessenen Preis von € 60 pro Stunde verrechnet werden, wenn der Vertragsabschluss von den Auftraggebern ohne in unserem Einfluss liegenden Gründen verweigert wird.

Leistungen

Die Leistung des Auftragnehmers beinhaltet die Beratung, Organisation und Planung einer privaten Veranstaltung an dem im Beratungsvertrag festgelegten Termin. 

Abweichungen oder Ergänzungen zu den Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen beider Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch Ursprung Events. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben. 

Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Beratungsvertrages zustande. Die Kunden beauftragen Ursprung Events ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet. 

Die erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages Eigentum von Ursprung Events. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, gegen ausdrücklichen Widerspruch von Ursprung Events erstellte Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche offenen Rechnungen bezahlt sind.

Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden. Zwischen den beauftragten Unternehmen und uns entsteht kein Vertragsverhältnis. Die einzelnen Verträge kommen ausschließlich zwischen den Lieferanten und den Auftraggebern oder Dritten zustande. Insbesondere ergibt sich daraus, dass wir für Schlechterfüllungen durch einzelne Lieferanten nicht zur Haftung herangezogen werden können.

Ursprung Events kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Mitarbeiter oder andere gewerblich befugte Veranstaltungsplaner) erbringen.

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass Ursprung Events in seinem Namen und auf seine Rechnung jene Unternehmen beauftragen, die mündlich, schriftlich oder per Mail vereinbart wurden.

Zahlung

Wenn nicht anders vereinbart sind 50 % des vereinbarten Honorars nach Rechnungslegung, die restlichen 50 % spätestens am Tag der Veranstaltung zahlbar.

Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % des noch fälligen Betrages verrechnet

Der Eventplaner ist berechtigt Fahrtkosten (in der Höhe von € 0,40 pro Kilometer, außerhalb der Region Schladming, Rohrmoos, Ramsau am Dachstein), sowie Barauslagen, Kopierkosten, Porto, Telefonkosten, Mehrstunden etc. gesondert in Rechnung zu stellen.

Im Falle der Vermittlung von Dritte, kann Ursprung Events eine Inkassofunktion übernehmen, wirkt aber nicht als Zwischenhändler, sondern nur als Vermittler.

Stornobedingungen

Die Kunden haben grundsätzlich das Recht jederzeit von einem mit Ursprung Events abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form an Ursprung Events erfolgen. Für den Fall des Rücktrittes, haben wir das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden zu verrechnen.

Für den Fall des Rücktrittes einer Veranstaltung richtet sich die Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen Eventtermin. Bis zwei Monate vor dem angegebenen Veranstaltungstag beträgt die Stornogebühr 50%, bis sechs Wochen vor dem Veranstaltungstag 70%, bis 3 Wochen vor dem Veranstaltungstag 100% vom vereinbarten Nettopreis.

Eventuelle Stornogebühren an Drittanbietern muss der Kunde übernehmen.

Gewährleistung, Schadenersatz & Haftung

Ursprung Events leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und dessen Betreuung. Ursprung Events schuldet außer einer gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstiger Flächen.

Wir leisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für unsere Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen unsere Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind.

Für Schäden haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

Wir leisten dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Für eine Überschreitung des Budgetrahmens ist Ursprung Events jedoch nicht verantwortlich und hält sich schad- und klaglos.

Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang von Ursprung Events nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann der Eventplaner diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte tragen die Kunden.

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